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Mit Enttäuschung nimmt das Bündnis “Luzern Für Alle” Kenntnis vom Bundesgerichtsurteil bezüglich der Abstimmungsvorlage zum Wegweisungsartikel, wildem Plakatieren und Littering.
Laut Bundesgericht wird mit der Vermischung dieser drei Themen die Einheit der Materie nicht verletzt. “Wenn das Wegweisen von Menschen und die Beseitigung von Abfall auf die gleiche Stufe gestellt werden, zeigt das den wahren Geist des Wegweisungsartikels, welcher von uns bekämpft wird,” sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses “Luzern für Alle”.
Undemokratische PäckliPolitik
Das Bündnis “Luzern Für Alle” bleibt der Ansicht: Mit der Verknüpfung des Wegweisungsartikels mit einer Litteringvorlage und dem Verbot des Wildplakatierens, schränkte die Luzerner Regierung die freie Meinungsäusserung bei der Luzerner Stimmbevölkerung ein. Dies zeigt sich insbesondere bei den unterschiedlichen Begründungen der SVP, Grünen und SPOrtsparteien, welche die NeinParole für den 8. Februar gefasst haben. Gegen eine solche undemokratische PäckliPolitik wehrte sich das Bündnis “Luzern für alle” mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht.

